Meta Pixel & Business Tools: Bin ich betroffen?

Das Meta Pixel (Facebook Pixel) war auf hunderttausenden deutschen Drittwebsites eingebunden. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch deine Daten durch eine Datenübermittlung an Meta ohne Zustimmung betroffen sind, ist hoch. Ob über das Facebook Pixel auf fremden Websites, Instagram Tracking oder die Conversions API – mit unserer Checkliste findest du schnell heraus, ob du möglicherweise vom Meta Pixel betroffen bist und Anspruch auf DSGVO Schadensersatz Tracking hast.

Kurz & knapp: Bin ich vom Meta Pixel betroffen?

Betroffen sein kann jeder, der in den letzten Jahren eine Drittwebsite besucht hat, auf der das Meta Pixel (Facebook Pixel), das Instagram Pixel oder die Meta Conversions API ohne gültige Einwilligung eingesetzt wurde. Dabei wurden durch Meta Tracking ohne Einwilligung personenbezogene Daten wie IP-Adresse, Surfverhalten, Cookies und teilweise auch E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an Meta Platforms übermittelt. Studien zeigen, dass das Facebook Pixel auf fremden Websites bei über 30 % aller größeren deutschen Webseiten eingebunden war. Wenn du betroffen bist, kann dir nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz zustehen.

Checkliste: Bist du betroffen?

Wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte auf dich zutreffen, bist du möglicherweise betroffen:

Du hast in den letzten Jahren Online-Shops, Buchungsportale oder Dienstleister-Webseiten besucht.
Du hast auf einer Website ein Formular ausgefüllt (z. B. Kontaktformular, Newsletter, Registrierung).
Du hast online eingekauft und dabei persönliche Daten eingegeben (Name, E-Mail, Adresse).
Du hast einen Termin online gebucht (Arzt, Friseur, Beratung).
Du hast ein Facebook- oder Instagram-Konto (oder hattest eines).
Du hast Cookie-Banner weggeklickt oder gar nicht erst gesehen.
Du hast personalisierte Werbung auf Facebook oder Instagram bemerkt, die zu deinem Surfverhalten passte.

Bereits ein zutreffender Punkt kann ausreichen. Für eine genaue Einschätzung nutze unseren kostenlosen Anspruchs-Check.

Häufige Missverständnisse

Ich habe kein Facebook-Konto, also bin ich nicht betroffen.

Falsch. Meta erstellt auch sogenannte Schattenprofile für Personen ohne Konto. Das Pixel sammelt Daten unabhängig davon, ob du Facebook nutzt.

Ich habe dem Cookie-Banner zugestimmt, also ist alles in Ordnung.

Nicht unbedingt. Viele Cookie-Banner waren technisch oder rechtlich fehlerhaft. Häufig wurde das Pixel bereits vor deiner Einwilligung geladen.

Das betrifft nur große Webseiten.

Nein. Das Meta Pixel war auf hunderttausenden Webseiten eingebunden – von kleinen lokalen Anbietern bis zu großen Konzernen.

Das ist doch schon verjährt.

Die Verjährungsfrist für DSGVO-Ansprüche beträgt in der Regel drei Jahre. Viele Verstöße fanden in den letzten Jahren statt und sind daher noch nicht verjährt.

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In nur 2 Minuten erfährst du, ob du betroffen bist und welche Ansprüche du möglicherweise hast. Erfahre mehr über deine Rechte nach der DSGVO.

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