Meta hat über das Facebook Pixel, Instagram Tracking und die Conversions API deine Daten auf tausenden Webseiten gesammelt – ohne deine Einwilligung. Mehrere Oberlandesgerichte haben Schadensersatz zugesprochen. Prüfe jetzt kostenlos, ob auch du Anspruch hast.
Meta hat Webseitenbetreibern Tracking-Tools bereitgestellt – das sogenannte Facebook Pixel (heute Meta Pixel), die Conversions API und weitere Meta Business Tools. Diese Tools haben deine Daten auf Drittseiten erfasst und an Meta übermittelt – nach Auffassung mehrerer Gerichte ohne wirksame Einwilligung.
Das Meta Pixel wurde auf Millionen von Webseiten eingebunden – von Online-Shops über Nachrichtenportale bis zu Gesundheitsseiten. Es hat im Hintergrund dein Surfverhalten erfasst und an Meta gesendet, ohne dass du davon wusstest.
Jeder Seitenaufruf, jeder Klick, jeder Kauf – alles wurde direkt an Meta übermittelt und für personalisierte Werbung ausgewertet. Auch die Conversions API hat Daten serverseitig an Meta gesendet, oft ohne ausreichende Einwilligung.
Jeder Facebook- oder Instagram-Nutzer in Deutschland kann betroffen sein. Die Datenübermittlung an Meta erfolgte systematisch und über Jahre hinweg – nach Ansicht der Gerichte ohne rechtskonforme Einwilligung.
Mehrere Oberlandesgerichte und Landgerichte haben Meta wegen des Einsatzes von Business Tools zur Zahlung von Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO verurteilt.
Das OLG Naumburg hat entschieden, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Meta Business Tools gegen die DSGVO verstößt. Meta konnte über das Pixel und weitere Tools jeden Klick, jede Suche und jeden Kauf auf Drittseiten nachverfolgen – selbst ohne aktiven Login bei Facebook oder Instagram.
Das Gericht sprach den Klägern 1.200 € bzw. 1.250 € Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu und bejahte umfassende Unterlassungs- und Löschungsansprüche.
Die Urteile sind rechtskräftig – Revision wurde nicht zugelassen.
Das OLG Dresden stellte fest, dass Meta über seine Business Tools systematisch und ohne wirksame Einwilligung personenbezogene Daten erhoben hat. Entscheidend: Bereits der Kontrollverlust über die eigenen Daten reicht nach der Rechtsprechung als ersatzfähiger Schaden aus. Ein psychischer Schaden muss nicht nachgewiesen werden.
Den Klägern wurden jeweils 1.500 € Schadensersatz zugesprochen.
Auch das OLG München bestätigte einen Schadensersatzanspruch wegen der rechtswidrigen Datenverarbeitung durch Meta Business Tools und sprach 750 € Schadensersatz zu. Darüber hinaus wurde Meta zur Unterlassung der Datenverarbeitung verurteilt.
Das LG Leipzig sprach 5.000 € Schadensersatz zu – der höchste bisher zugesprochene Betrag in diesem Kontext. Das Gericht stellte fest, dass Meta über seine Business Tools auf Drittseiten personenbezogene Daten erfasste und ohne wirksame Einwilligung verarbeitete.
Das LG Berlin II verurteilte Meta zur Zahlung von 2.000 € Schadensersatz und bestätigte umfangreiche Ansprüche: Auskunft über sämtliche verarbeitete Drittseiten-Daten, Löschung aller seit dem 25.05.2018 gespeicherten Daten sowie Unterlassung der weiteren Datenverarbeitung über Meta Business Tools.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch. Wenn folgende Punkte auf dich zutreffen, kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen:
Du hast oder hattest ein Facebook- oder Instagram-Konto
Du nutzt das Internet und besuchst verschiedene Webseiten (Online-Shops, Nachrichtenportale, Reiseseiten usw.)
Du hast der Datenübermittlung an Meta über Drittseiten nie ausdrücklich zugestimmt
Kurz gesagt: Wenn du Facebook oder Instagram nutzt oder genutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen. Eine kostenlose Prüfung schafft Klarheit.
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Kurz gesagt: In den meisten Fällen zahlst du nichts – entweder übernimmt deine Rechtsschutzversicherung oder Meta trägt die Kosten.
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Grundsätzlich kann jeder betroffen sein, der ein Facebook- oder Instagram-Konto hat oder hatte. Meta hat über das Facebook Pixel (jetzt Meta Pixel), die Conversions API und weitere Business Tools auf Millionen von Drittwebseiten Nutzerdaten gesammelt – nach Auffassung mehrerer Gerichte ohne wirksame Einwilligung.
Meta Business Tools umfassen das Meta Pixel (früher Facebook Pixel), die Conversions API, den Facebook Login und ähnliche Tracking-Technologien. Webseitenbetreiber binden diese Tools ein, um Nutzerverhalten zu messen. Dabei werden Daten wie Seitenaufrufe, Klicks und Käufe an Meta übermittelt – häufig ohne ausreichende Einwilligung der betroffenen Nutzer.
Die Conversions API ist eine serverseitige Schnittstelle, über die Webseitenbetreiber Nutzerdaten direkt an Meta senden – auch wenn das Meta Pixel im Browser blockiert wird. Auch diese Datenübermittlung kann nach der Rechtsprechung ohne wirksame Einwilligung einen DSGVO-Verstoß darstellen.
Deutsche Gerichte haben bisher zwischen 750€ und 5.000€ Schadensersatz pro betroffenem Nutzer zugesprochen. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab – insbesondere vom Umfang und der Dauer der Datenverarbeitung.
Nein – und genau das ist einer der entscheidenden Punkte. Unsere Kanzlei kennt die aktuelle Rechtsprechung im Detail und weiß, wie dein Anspruch optimal begründet wird. Wir kümmern uns um alles.
Die Ersteinschätzung ist komplett kostenlos und unverbindlich. Für die anwaltliche Vertretung gilt: Hast du eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel sämtliche Kosten. Ohne RSV trägt bei Erfolg Meta als Gegner deine Anwaltskosten. In den meisten Fällen zahlst du also nichts.
Das hängt davon ab, ob Meta außergerichtlich reguliert oder ob ein Gerichtsverfahren notwendig wird. Außergerichtlich kann es wenige Wochen dauern. Bei einem Klageverfahren ist mit mehreren Monaten zu rechnen. Wir halten dich über den Fortschritt jederzeit auf dem Laufenden.
Nein. Eine RSV macht es noch einfacher, weil sie die Kosten komplett übernimmt. Aber auch ohne RSV ist dein Risiko minimal – bei Erfolg muss Meta deine Anwaltskosten tragen. Wir beraten dich gerne zu deiner individuellen Situation.
Ja. Entscheidend ist, dass du im relevanten Zeitraum ein Konto hattest. Auch wenn du deinen Account gelöscht hast, kann ein Anspruch bestehen, da die Datenverarbeitung in der Vergangenheit stattfand.
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